Genau wie in Deutschland ist auch in der Schweiz der gewerbsmäßige Handel mit verschreibungspflichtigen Substanzen alles andere als ein Kavaliersdelikt und wird mit hohen Strafen belegt. Ein ehemaliger Bodybuilder wurde nun in diesem Tatbestand für schuldig gesprochen und schaffte es mit seinem Fall sogar in die Medien. Was genau passiert ist und warum das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, erfahrt ihr in diesem Beitrag!
In einem Artikel der „Aargauer Zeitung“ wird von einem aktuellen Gerichtsprozess berichtet, der nicht nur aufgrund des Tatbestandes, sondern auch wegen eines vermeintlichen Skandals für Aufsehen sorgen könnte. So wird einem ehemaligen Wettkampf Bodybuilder der gewerbsmäßige Handel mit verschreibungspflichtigen Substanzen im Verkaufwert von rund 200.000 CHF vorgeworfen. Wie Daten auf dem USB Stick eines weiteren Händlers belegen würden, habe“Walter“ laut Staatsanwaltschaft Ware im Wert von 105.000 CHF eingekauft, einen Teil für den Eigenbedarf verwendet und den Rest für rund das doppelte veräußert.
Mittlerweile soll sich der Angeklagte jedoch vom Bodybuilding distanziert haben und beteuert, dass er nicht nur ein guter Mensch sei, sondern niemandem Schaden zugefügt habe. Da der heute recht vermögende Bauleiter die Tat jedoch gestanden haben soll, schien die Beweislage eindeutig zu sein. Allerdings warf dessen Verteidiger der Staatsanwaltschaft schwere Fehler und die Absprache mit „Walters“ früherem Anwalt vor.
Staatsanwältin Broder versichert jedoch, stets nach geltendem Recht gehandelt zu haben und betont, dass die Angelegenheit aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2012 in zwei separate Verfahren aufgeteilt worden sei. Da der frühere Anwalt den Angeklagten im zweiten Part noch immer vertritt, habe sich Broder mit diesem in Verbindung gesetzt.
Zudem deutete der Verteidiger an, dass auch das Geständnis seines Mandanten nicht rechtens sei. So würde dieser Aufgrund der Überwachung nicht nur an Angststörungen leiden, sondern sei auch im Rahmen der Untersuchungshaft angeblich unter Druck gesetzt worden, sodass er schlussendlich gestanden habe. Die verantwortliche Richterin zeigte sich von den Anschuldigungen aber wenig beeindruckt und befand „Walter“ für schuldig.
So wurde der Schweizer zu 200 Tagessätzen à 130 CHF, 6.000 CHF Bußgeld und zur Übernahme der Verfahrenskosten und einer Ersatzforderung von 100.000 CHF verurteilt. Verglichen mit dem zweiten Teil der Verhandlung, bei dem es um bis zu fünf Jahre Haft geht, dürfte dieses Urteil jedoch vergleichsweise mild wirken.
Da der Verteidiger des ehemaligen Bodybuilders bereits verkündete, diesen Fall vor dem Obergericht erneut verhandeln zu wollen, scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen zu sein!
Quelle: aargauerzeitung.ch/aargau/lenzburg/anabolika-verkauft-ein-usb-stick-ueberfuehrte-den-bodybuilder-130989023
[…] „Anabolika Dealer“ von Schweizer Gericht schuldig gesprochen! […]