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Apothekenhelferin überlässt Ex-Freund anabole Substanzen im Wert von 140.000€

In Deutschland ist der Kauf von anabolen Steroiden illegal. Auch der Besitz ist ab einer äußerst geringen Menge bereits strafbar. Möchte man als ambitionierter Bodybuilder also ein wenig nachhelfen, ergeben sich grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Zum einen kann man diverse Stoffe gegen Vorlage eines Rezepts legal aus der Apotheke beziehen, doch dass ein Arzt einen in einem solchen Vorhaben unterstützt, ist mehr als selten und ohne medizinische Indikation ebenfalls strafbar. Zum anderen bleibt einem der Gang über den Schwarzmarkt, wo wir wieder beim Thema der fehlenden Legalität wären. Ein 32-jähriger Münchner hingegen hatte in Bezug auf die Beschaffung seiner Dopingmittel keine ganz so großen Probleme wie andere!

Schon zu Beginn des Jahres 2015 hatte eine 29-Jährige ihrem damaligen Partner sowohl Wachstumshormone als auch Testosteron besorgt. Da sie als pharmazeutisch-technische Angestellte in einer Apotheke arbeitete, war es ihr relativ einfach möglich, diverse Produkte zu bestellen und anschließend an ihren Lebensgefährten weiterzugeben. Da gerade HGH sehr teuer ist und ihr Chef aufgrund der Fehlbeträge keinen Verdacht schöpfen sollte, wurde auch die Schwester der jungen Dame hinzugezogen. Diese war in einer anderen Filiale des Apothekers beschäftigt und tätigte von dort aus einige Bestellungen. Sie überließen dem 32-jährigen Elektroniker insgesamt Ware im Wert von knapp 140.000 Euro – auf Kosten des Geschäfts. 

Erst als der Apotheker genauer nachforschte, fiel ihm auf, warum seine Gewinne trotz fantastischer Umsätze niedriger als erwartet waren. Im Computer entdeckte er, dass zahlreiche Bestellungen für Anabolika aufgegeben wurden und dafür nicht einmal ein Patient zu finden war. Daraufhin glich der Geschäftsführer alle Dienstpläne miteinander ab, wonach ihm klar wurde, dass nur die beiden Schwestern zu den Zeiten der fragwürdigen Bestellungen im Dienst waren. Obwohl der finanzielle Schaden immens hoch war, bot er den Täterinnen eine außergerichtliche Einigung an. Nachdem aber knapp ein Jahr über die Modalitäten verhandelt und noch immer keine Übereinkunft erzielt worden war, wurde es dem Mann zu bunt und er erstattete Anzeige.

Wegen unerlaubten Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken wurde die beiden Schwestern zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und acht Monaten beziehungsweise acht Monaten verurteilt. Zum Schadensausgleich der 140.000 Euro teuren Waren müssen sie ihrem ehemaligen Chef außerdem noch je 5.000 Euro in Raten abzahlen. Der sportbegeisterte Elektroniker muss sich in einem separaten Verfahren rechtfertigen!


Quelle: abendzeitung-muenchen.de

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