Ein deutscher Bodybuilder mit Wohnsitz in der Schweiz wurde im September 2016 mit der 93-fachen Menge an Dopingmitteln erwischt, die normalerweise im legalen Rahmen mitgeführt werden darf. Nun musste sich der Mann vor Gericht für seine Straftat verantworten und wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von stolzen 13.300 € verurteilt. Laut eigenen Aussagen wolle er ab sofort ein und für alle Mal Abstand von den illegalen Substanzen nehmen!
Im Wutachtal griffen die Zollfahnder den 29 Jahre alten Bodybuilder auf und stellten dabei gleich mehrere Kartons an Dopingmitteln sicher. Mit sich geführt hatte der Angeklagte unter anderem Testosteron, HCG und Nandrolon, das in der Szene generell auch unter dem Namen „Deca“ bekannt ist.
Infolgedessen wurde der deutsche Bodybuilder, der in der Schweiz wohnt, wegen „unerlaubten Besitzes von Dopingmitteln in nicht geringer Menge“ angezeigt. Die illegalen Substanzen hatte der Mann zuvor über das Internet bestellt und sich per Paketdienst nach Deutschland schicken lassen. Danach wollte er sie mit dem Auto in die Schweiz bringen, wobei er aber in der Nähe der Grenze von den Zollbeamten aufgegriffen wurde.
Erst kürzlich fand der Prozess gegen den 29-Jährigen statt, der mit der Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 13.300 € endete, die der Bodybuilder jetzt über mehrere Monate hinweg abzahlen muss. Zusätzlich dazu kommt auch noch der Verlust des Geldes hinzu, das er für die illegalen Medikamente ausgegeben hatte.
Da er sich von Beginn an geständig zeigte und zusätzlich auch noch die Adresse und die Bankdaten des Lieferanten preisgab, fiel das Urteil allerdings etwas milder aus. So wurden es am Ende nur 13.300 € statt zuvor angedachten 20.000 € Geldstrafe. Der Richterin versicherte der Angeklagte am Ende der Verhandlung außerdem, dass er sich in Zukunft vom Besitz und Gebrauch der illegalen Mittel fernhalten würde!
Quelle: suedkurier.de
Lächerlich – illegal scheint es ja nicht zu sein, wenn es um die 93-fache Menge dessen was er mitführen hätte dürfen ….ist in Österreich übringens auch nicht „illegal“ Besitz und Verwendung werden nicht bestraft, gewerbsmäßiger Handel aber sehr wohl
Am besten hat mir aber das“ ich werde es nie mehr tun“ gefallen :=) wers glaubt …wie heißt es so schön: es gibt nur 2 Sorten Menschen, Straftäter und die noch nie erwischt wurden :))