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Corona-Verordnung: Erstes Bundesland schließt Fitness-Studios bis Sommer! *UPDATE*

Update:
Die Verordnung, von der im nachfolgenden Artikel die Rede ist, wurde inzwischen erneut angepasst. Fitness-Studios und auch viele andere Einrichtungen in Baden-Württemberg sollen Stand heute, 18. März 2020 also aufgrund des Coronavirus‘ nicht wie bisher angedacht bis 15. Juni, sondern nur bis 19. April 2020 geschlossen bleiben.  

Ende vergangener Woche wurden beispielsweise in Berlin, Stuttgart und Schleswig-Holstein zahlreiche Gyms dicht gemacht. Als zu riskant empfanden es die in diesen Teilen Deutschlands verantwortlichen Personen, wenn man den Trainingsbetrieb weiter aufrechterhalten und damit eventuell begünstigen würde, dass sich die Pandemiesituation verschlimmert. Nun hat mit Baden-Württemberg das erste Bundesland ein absolut brisantes Enddatum für die Coronavirus-bedingten Schließungen von Fitness-Studios sowie anderen Einrichtungen bekanntgegeben, was wohl nicht auf Anklang stoßen wird.

Am gestrigen Montag beschloss die baden-württembergische Landesregierung „Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus'“ und hielt das Ganze in einer Verordnung fest. Das auch online einsehbare und unter anderem von Ministerpräsident Winfried Kretschmann unterzeichnete Dokument klärt darüber auf, wie ab dem heutigen Tag im drittgrößten Bundesland der Bundesrepublik Deutschland verfahren wird, um die Anzahl der Corona-Infektionen in den Griff zu bekommen beziehungsweise den Prozess zu verlangsamen. Aktuell gelinge es nämlich sehr gut, alle erkrankten Menschen medizinisch bestmöglich zu versorgen, woran sich nichts ändern solle.

Dementsprechend wurde ein Betriebsverbot für folgende Einrichtungen ausgesprochen:

  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater
  • Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen
  • Kinos
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen
  • Fitness-Studios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen
  • Jugendhäuser
  • öffentliche Bibliotheken
  • Vergnügungsstätten sowie
  • Prostitutionsstätten

Beitrag weiter zahlen? – So handhaben Fitness-Studios die Coronavirus-bedingten Schließungen!

Dass die für unsereins so essentiellen Gyms aufgrund der aktuellen Pandemiesituation früher oder später schließen müssen, war zwar auf den ersten Blick kein wünschenswertes Szenario, aber durchaus nachvollziehbar und zu erwarten. Die Gefahr, dass man sich selbst ansteckt und im weiteren Verlauf den Erreger an Risikogruppen weiterträgt, sollte für jeden ersichtlich sein. Momentan sind vor […]

Interessant für unsere Leser aus Baden-Württemberg, aber auch aus anderen Bundesländern, denen etwas Ähnliches blühen könnte, ist natürlich die Zeitspanne, in der Fitness-Studios wegen des Coronavirus‘ geschlossen bleiben müssen. Laut der besagten Rechtsverordnung treten die angedachten Maßnahmen am Tag nach der Verkündung in Kraft, also heute, am 17. März 2020.

Auch ein Datum fürs Außerkrafttreten hat sich das Land Baden-Württemberg rund um Winfried Kretschmann überlegt. Öffnen sollen die Fitness-Studios und die anderen, oben genannten Einrichtungen erst wieder am 15. Juni 2020, sprich von jetzt an in ziemlich genau drei Monaten. Das wäre kurz vor dem offiziellen Sommerbeginn, der auf fünf Tage später datiert ist.

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Wichtig zu erwähnen ist, dass „das Sozialministerium gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt wird, den Termin des Außerkrafttretens zu ändern„. Dieser Satz kann sowohl positiv als auch negativ ausgelegt werden, denn ändern bedeutet selbstverständlich, dass der Tag fürs Außerkrafttreten nicht nur nach vorne, sondern auch nach hinten geschoben werden dürfte.

Winfried Kretschmann sei sich laut eigener Aussage darüber im Klaren, dass man den Bürgerinnen und Bürgern damit einiges abverlange. Nur so könne man jedoch die Krise mit geeinter Kraft bewältigen. Für die Baden-Württemberger heißt das, zunächst einmal weitestgehend auf ihren gewohnten Sport verzichten zu müssen. Zudem sollen alle nicht notwendigen Sozialkontakte vermieden werden. Im Optimalfall bleibe man zu Hause, meide größere Menschenmengen und achte auf räumliche Distanz. 

Bild: Baden-Württemberg schließt wegen Coronavirus Fitness-Studios bis Sommer
Baden-Württemberg schließt Coronavirus-bedingt die Fitness-Studios bis zum 15. Juni 2020. (Klickt aufs Bild und ihr gelangt zur kompletten Verordnung)
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12 Kommentare

  1. Wenn die Studios jetzt erst einmal zu sind, wäre es gegenwärtig ein guter Zeitpunkt um sich mit Corona zu infizieren. Irgendwann trifft es einen sowieso und dann lieber jetzt als später.

  2. Und jetzt schaut euch den Kerl mal an. Der hasst wohl Sport.
    Das wird nicht funktionieren. Spätestens nach 1-2 Monaten wird es revolutionäre Zustände geben.

    • § 9 Außerkrafttreten
      (1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft.

      Die Quelle ist die Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg, die du durch den Klick auf das Bild unten im Artikel erreichst.

  3. Ist doch Bullshit. Nur weil die Verordnung da automatisch außer Kraft tritt, heißt das Datum gar nix. Es kann jederzeit wieder geöffnet werden, die Verordnung kann aber auch problemlos verlängert werden. Die gilt jetzt halt einfach standardmäßig mal 3 Monate

  4. In der Verordnung steht dick und fett bis 19. April geschlossen. Das hat mit dem Tag des Außerkrafttretens nichts zu tun. Da hinterfragt man die Recherchearbeit hier langsam schon ein wenig. ?

    • Es gab ein Update, wie man vielleicht beim genauen Lesen merkt.
      Ich zitiere:

      „Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die gleichlautende Verordnung vom 16. März 2020 außer Kraft.“

      Der Artikel von gestern war schon richtig bis zu diesem Udpate.

  5. Peinlicher Artikel!
    Hätte von euch nicht erwartet das ihr hier unnötig Ängste schürt.

    Vorallem da es aktuell heißt das BW den anderen Bundesländern angepasst werden soll da man eine bundeseinheitliche Lösung möchte. Und das ganze kann wie meine Vorredner schon erwähnt haben auch jederzeit vorzeitig außer Kraft gesetzt oder verlängert werden. Wodurch es eigentlich egal ist was in punkto „Außerkrafttreten“ drin steht…

    • Vielleicht hast du die Verordnung am Montag nicht gelesen und jetzt auch nicht aufmerksam aufgepasst, dass das, wovon du redest, ein Update der Situation war.

      Die Regierung in Baden-Württemberg hat eine Anpassung vorgenommen. Das zeigt der folgende Absatz relativ deutlich.
      „Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die gleichlautende Verordnung vom 16. März 2020 außer Kraft.“
      Schon am Anfang der Verordnung liest man doch, dass die Dinge angeglichen wurden.
      Vielleicht einfach mal auf das Datum unseres Artikels schauen und abgleichen ;)

      Da wurden keine Ängste geschürt, es war bis zu diesem Update einfach Fakt, dass vorgesehen war, alles bis 15. Juni zu schließen.

      Wir haben den Artikel dementsprechend ebenfalls angepasst.

  6. Okay, dann ist es verständlich und ich entschuldige mich für meine Kritik. In der „alten“ Verordnung war der Zeitraum gar nicht geregelt und der Verfasser hat verständlicherweise auf den Tag des Außerkrafttretens abgestellt. Dann war der Artikel lediglich veraltet.

    • Kein Problem, so ein Zurückrudern weiß ich zu schätzen, kommt viel zu selten vor :)
      Wir können in der aktuellen Situation auch nicht jedes Update auf dem Schirm haben.
      Wie gesagt, der Beitrag ist schon angepasst :)

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