Jetzt von Experten entwickelte Produkte sichern!
GANNIKUS Original
spot_img
spot_img

Corona-Schließungen: Muss man das Fitness-Studio weiter bezahlen?

Innerhalb der vergangenen Tage und Wochen hat sich unser Leben grundlegend verändert. Auf der ganzen Welt grassiert COVID-19 und im Zuge dessen wurden unter anderem Restaurants, Kinos, Einkaufszentren und auch Sporteinrichtungen geschlossen. Speziell für Personen, die sich gefühlt täglich im lokalen Gym physisch betätigen wollen, gleicht die derzeitige Situation natürlich einem Horrorszenario. Verständlicherweise ist die Fitness-Community verärgert und stellt sich spätestens seit den ersten Verordnungen die Frage, ob man in Zeiten des Coronavirus‘ wirklich das Fitness-Studio weiter bezahlen muss. Darauf wollen wir in diesem Beitrag eine Antwort liefern.

Um das Ganze kurz und knapp zu beantworten: Nein, ihr müsst den Monatsbeitrag fürs Fitness-Studio nicht bezahlen, wenn die Türen aufgrund des Coronavirus‘ dicht gemacht wurden. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob der Betreiber mit einer Verordnung dazu gezwungen wurde oder selbstständig geschlossen hat. In diesem Fall liegt schlichtweg eine Vertragsstörung vor, was wiederum bedeutet, dass der Dienstleister seinen Teil der vertraglichen Abmachung nicht erfüllen kann und ihr demnach von eurer Leistungspflicht, nämlich die vereinbarte Zahlung zu tätigen, befreit seid. Ausnahmen gibt es nur, wenn euer Kontrakt eine bestimmte Klausel enthält, in der derartige Sonderfälle geregelt sind. In den allermeisten Verträgen wird es das aber nicht geben.

Unmittelbar nach den ersten Gym-Schließungen kamen beispielsweise McFit und John Reed mit einer Idee um die Ecke, wie man den Kunden die zwar bezahlte, aber nicht nutzbare Zeit in den Studios vergüten wolle. Angedacht ist, dass die verloren gegangenen Tage, Wochen und Monate beitragsfrei ans Vertragsende angehängt werden. Diese Lösung scheint einfach und komfortabel, muss aber nicht unbedingt das sein, was ein Trainierender gerne haben möchte. Gekündigt hat man häufig aus einem gewissen Grund, etwa wegen Umzug, Gesundheit oder weil man keine Lust mehr auf das Etablissement hat. Da ist es wohl nicht das Ziel, länger in einem schon gekündigten Fitness-Studio trainieren zu dürfen. Darüber hinaus laufen die Verträge bei den Discountern für gewöhnlich sehr lange, weshalb der Großteil das nun kolportierte Angebot längst vergessen hat oder gar nicht mehr benötigt.

Aus diesem Grund bietet Fit/ONE seinen Kunden an, die Ausfallzeit sowohl beitragsfrei ans Vertragsende anzuhängen als auch direkt nach Wiedereröffnung in Form von nicht eingezogenen Mitgliedsbeiträgen zu vergüten, sozusagen eine doppelte Entschädigung.

Bild: Muss man das Coronavirus-bedingt geschlossene Fitness-Studio weiter bezahlen
Viele Trainierende stellen sich die Frage, ob sie trotz der Coronavirus-bedingten Gym-Schließungen das Fitness-Studio weiter bezahlen müssen.

Aktuell fordern die verschiedenen Studiobetreiber selbstverständlich Solidarität ein, was nachvollziehbar erscheint. Insbesondere in diversen Ketten hat man es jedoch während der letzten Jahre weitestgehend vermissen lassen, sich selbst solidarisch gegenüber den zahlenden Kunden zu zeigen. Einrichtungen sind dreckig, Trainer wurden wegrationalisiert und der Service lässt zum Teil zu wünschen übrig. Alles in allem ergibt sich eine nicht gerade kundenfreundliche Atmosphäre, die den Mitgliedern nicht verborgen blieb. Wenn sich hier einige Personen entscheiden, ihren Monatsbeitrag auszusetzen, darf man im Grunde genommen nicht erbost sein.

>> Bei Muscle24 findet ihr Fitness- und Bodybuildingbekleidung der Extraklasse! <<

Diese Aussagen sind keineswegs bezogen auf private, inhabergeführte Fitness-Studios, die ihre Räumlichkeiten mit Leidenschaft betreiben. Trainiert man in einem solchen Gym, muss man sich die Frage stellen, wie sinnvoll es erscheint, die Zahlungen einzustellen. Mieten, Leasingraten und Mitarbeitergehälter müssen logischerweise weiterhin gestemmt werden und von einem insolventen Studio, das dauerhaft schließen muss, hat am Ende niemand etwas. Klar ist aber auch, dass euer gezahltes Geld mit großer Wahrscheinlichkeit weg ist, sollte ein Vertragspartner Insolvenz anmelden müssen. Unter dem Strich muss in dieser Situation jeder Mensch genau abwägen, wofür seine finanziellen Mittel gebraucht werden.

Schlussendlich obliegt die Entscheidung, den Monatsbeitrag fürs Fitness-Studio weiterzuzahlen, bei jedem einzelnen von euch. Wie bei allem anderen gibt es auch in Bezug auf dieses Thema Argumente für und gegen die eigene Leistungserbringung. Fakt ist jedoch, dass für die Zeit, in der die Gyms geschlossen sind, rechtlich keine Zahlung getätigt werden muss. Außer es gibt eine Klausel in eurem Vertrag, was aber größtenteils nicht der Fall sein dürfte. Dementsprechend habt ihr jetzt alle Informationen an der Hand, um selbstbestimmt zu handeln.

Weitere Top Artikel
Weitere top Artikel
Hey! Cool, dass du da bist! Danke für Dein reges Interesse an unseren Beiträgen und Deinen Kommentar.
 
Hast Du gewusst, dass unsere Arbeit auf GANNIKUS.de auf Deiner Unterstützung basiert? Unsere Redaktion finanziert sich nämlich vollständig von den Einnahmen aus unserem SHOP.
Falls du unserem Team also ein kleines Zeichen der Wertschätzung zukommen lassen willst, dann schau doch mal auf GANNIKUS-SHOP.COM vorbei! Auf diese Weise trägst Du dazu bei, dass wir unser Geld weiterhin in maximalen Mehrwert für DICH investieren!
 
DANKE, dass wir auf Dich zählen können!
 

4 Kommentare

  1. Ich finde, man sollte weiterzahlen und die Zeit der Studio-Schließung an die normale Laufzeit anhängen, denn die laufenden Kosten laufen weiter.

  2. Hallo,

    wo kann ich die offizielle Aussage von Fit ONE finden? Ich habe auf den Seiten der großen Anbieter nachgeschaut, sie verfahren alle gleich. Ich denke auch das es kein Sinn macht jetzt die Anbieter/Ketten zusätzlich unter Druck zu setzen, es hängen dort auch nicht wenige Arbeitsplätze dran und meistens trifft es dann immer die ärmsten (Putzkräfte, Hausmeister und und und). Jeder hat irgendwie ein persönlichen Bezug zu seinem Studio und kennt dort auch die Mitarbeiter, daran sollten man auch denken.

  3. Habe in meine extrem guten Inhaber geführtem Studio noch 3 Tage vor der Schließung den Vertrag verlängert. Ist mein Zeichen der Solidarität und weil ich hoffe, dass der Gym die Pandemie überleben wird.
    Bei einer großen Kette werde ich erst einmal die Zahlung einstellen…

  4. Ich sehe die Kundenunfreundlichkeit vor allem bei FIT/ONE, weswegen ich im Oktober 2019 auf den Ausstiegstermin in 2020 ordentlich gekündigt hatte. Diese Kündigung wurde von FIT/ONE auch bestätigt. Gleichzeitig argumentiert jetzt FIT/ONE, dass man volle 12 Monate bezahlt haben will und deswegen die Verträge generell verlängert werden sollen.
    Das geht juristisch eigentlich gar nicht, denn das ist eine einseitige Willenserklärung und im Vertragsrecht ist man immer auch eine beiderseitige Willenserklärung angewiesen.
    Da ich sowieso nur bar gegen Quittung bezahle, kann man mir momentan kein Geld wegnehmen. Man müsste es später nach dem bestätigten Kündigungstermin einklagen, was aber nahezu aussichtslos ist.

    Jedem, der eine SEPA-Einzugsermächtigung seinem Betreiber erteilt hat, rate ich, um Fakten zu setzen, diese zu kündigen. Ohnehin ist das SEPA-Lastschriftverfahren ein Kredit von 8 Wochen. Das heißt, man kann als Unternehmer erst nach 8 Wochen über das Geld verfügen, denn solange kann der Kunde sein Geld zurückholen. Exakt das kann man jetzt auch bei den Fitness-Studios machen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein