Das Coronavirus hat für die Bürger viele Arten von Konsequenzen nach sich gezogen. Von einer davon sind Trainierende besonders betroffen: die Schließung aller Fitness-Studios. Wer sich weiterhin fit halten wollte, musste sich zu Hause mit Equipment im eigenen Wohnzimmer oder Garten zufriedengeben. Für viele Sportler war der gestrige Montag allerdings ein Freudentag, denn endlich durften viele Fitness-Studios in Deutschland, um genau zu sein in Nordrhein-Westfalen, wieder öffnen. Beispielsweise das McFit in Köln-Kalk, was für einen riesigen Andrang von über hundert Menschen um Mitternacht gesorgt hat. Doch wie sehen eigentlich die aktuellen Regelungen in Gyms aus? Dieser Frage wird hier nachgegangen.
Nach über sechs Wochen Trainingsabstinenz kann es schon vorkommen, dass die einen Pfunde zugelegt und die anderen etwas Muskulatur abgebaut haben. So mancher, der nicht gerne laufen geht oder sein gewohntes Workout nicht zu Hause durchführen kann, sehnt sich die Wiedereröffnung der Fitness-Studios herbei. Nicht ohne Grund gab es bereits zahlreiche Aufforderungen an die Bundesregierung mit der Bitte, die Pforten der Gyms unter Auflagen zu öffnen, denn immerhin zählen alle Fitness-Studios in Deutschland insgesamt rund zwölf Millionen Mitglieder. Tatsächlich ist es nun so weit, doch trotzdem bleibt der Prozess Ländersache, weshalb es keine einheitlichen Termine für die Rückkehr zum Training ins örtliche Studio gibt.
Wann öffnet welches Bundesland seine Fitness-Studios?
- Baden-Württemberg: Pfingsten 2020
- Bayern: Juni 2020
- Berlin: keine Angabe
- Brandenburg: keine Angabe
- Bremen: in Beratung
- Hamburg: in Beratung
- Hessen: 15. Mai 2020
- Mecklenburg-Vorpommern: 15. Juni 2020
- Niedersachsen: 25. Mai 2020 (geplant)
- Nordrhein-Westfalen: seit dem 11. Mai 2020 unter strengen Auflagen
- Rheinland-Pfalz: in Beratung
- Saarland: in Beratung
- Sachsen: 18. Mai 2020
- Sachsen-Anhalt: keine Angabe
- Schleswig-Holstein: 18. Mai 2020
- Thüringen: Städte und Kreise entscheiden individuell
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Was jedoch für alle Bundesländer gilt, ist, dass sich das Training im Gym in den Zeiten von Corona deutlich von der Zeit davor unterscheiden wird. Die geplanten schrittweisen Öffnungen gehen nämlich mit strengen Hygienemaßnahmen und Sicherheitsauflagen für Fitness-Studios in Deutschland einher. Die Betreiber müssen dafür sorgen, dass diese auch eingehalten werden. Allerdings haben noch nicht alle Bundesländer festgelegt, unter welchen Bedingungen die Studios öffnen dürfen. Die nachfolgenden Regelungen gelten für Nordrhein-Westfalen und Hessen, werden aber in den restlichen Teilen Deutschlands vermutlich ähnlich aussehen.
Folgende Regeln wurden festgelegt:
- Der Zutritt ins Studio ist so zu regeln, dass nicht mehr Kunden hineingelangen, als Plätze in den Kursräumen und an den Geräten nutzbar sind. Alternativ darf pro sieben Quadratmeter Fläche nicht mehr als eine Person im Fitness-Studio sein.
- Keinen Zutritt zum Studio haben Kunden und Personal, die Symptome einer Atemwegsinfektion aufzeigen.
- Kunden müssen beim Betreten ins Studio ihre Hände waschen und desinfizieren, ein Desinfektionsmittel muss vom Betreiber zur Verfügung gestellt werden. Nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale wie Händeschütteln sind untersagt.
- Kundenkontaktdaten sowie Zeitpunkte des Betretens und Verlassens des Fitness-Studios und die Teilnahme an bestimmten Kursen sind zu dokumentieren. Gästen, die nicht zur Einhaltung der Regeln bereit sind, ist der Zutritt zu verwehren.
- Umkleiden sind nur zur Verwahrung persönlicher Gegenstände der Kunden geöffnet.
- Die Nutzung der Duschen, Schwimmbecken, Saunen und Solarien ist bis auf Weiteres nicht gestattet.
- Ein gastronomisches Angebot ist nur bedingt zulässig, keine Selbstbedienung der Kunden an offenen Getränkespendern.
- Eine Beratung der Kunden (beispielsweise Erstunterweisung, Ernährungsplanung, Trainingsplanung, etc.) ist möglich.
- Das Ausüben von Sportarten mit unvermeidbarem Körperkontakt ist untersagt. Ebenso nicht zulässig ist jedes hochintensive Ausdauertraining (beispielsweise Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining).
- Bei Kursen ist der Zugang zum Kursraum so zu regeln, dass für jeden Trainierenden ein Mindestabstand von zwei Quadratmetern gegeben ist.
- Sportgeräte sind so anzuordnen beziehungsweise abzusperren, dass der Abstand zwischen zwei besetzten Maschinen mindestens drei Meter beträgt. Idealerweise soll nur jedes zweite Gerät genutzt werden.
- Beschäftigte müssen in allen Räumlichkeiten einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Trainer beziehungsweise Kursleiter dürfen unter Wahrung der Abstandsregeln darauf verzichten.
- Das Unterlegen großer, selbst mitgebrachter Handtücher ist obligatorisch.
- Die Kontaktflächen aller Sportgeräte sowie weitere Kontaktflächen (Spinde, Ablagen etc.) sind nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Reiniger zu putzen und zu desinfizieren.
- Sportequipment wie Therabänder oder Matten, deren Kontaktflächen schlecht zu desinfizieren sind, dürfen von Betreibern nicht zur Verfügung gestellt werden.
- In Sanitärräumen müssen Desinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung stehen. Außerdem sollen die Sanitärräume in kurzen Intervallen, aber mindestens zweimal täglich gereinigt werden.
- Abfälle müssen in kurzen Intervallen, aber mindestens zweimal täglich und sicher entfernt werden.
- Schulung der Mitarbeiter, um ein Verständnis über mögliche Ansteckungswege, Infektionsschutz und Risikogruppen des Erregers SARS-CoV-2 beziehungsweise einer Erkrankung mit COVID-19 zu erreichen. Zudem sollen Angestellte täglich über Fallzahlen informiert werden. Kunden werden durch Aushänge und Schilder über die einzuhaltenden Regeln informiert.
Unter anderem beschäftigte die Bundesregierung in Deutschland bei der letzten Lockerungsrunde die Frage, ob man mit einem Mund-Nasen-Schutz überhaupt in Fitness-Studios trainieren könne. Viele Sportmediziner antworten mit einem klaren Nein. Trotzdem sahen es viele von ihnen als notwendig an, sich insbesondere in geschlossenen Räumen beim Trainieren zu schützen und schlugen infolgedessen alternative Materialien wie Merino für einen Mund-Nasen-Schutz vor, da das Treiben von Sport für die Aerosol-Belastung deutlich höher ist als bei anderen Aktivitäten. Darauf wurde seitens der Bundesregierung allerdings verzichtet und Mitglieder dürfen ohne Masken und Handschuhe ans Eisen gehen.
Moin :)
Woher nehmt ihr die Angaben, wann die Studios wieder öffnen? Mir erscheint der 25.06. für Niedersachsen etwas seltsam. Am 25.05. erfolgen hier neue Absprachen und daraus resultierend neue Regelungen, soweit mein Stand. (#129300#)
Wäre an der Quelle von euch daher sehr interessiert.
Liebe Grüße
Unter anderem hier :)
https://www.mdr.de/brisant/corona-virus-fitnessstudios-geoeffnet-100.html
Hallo,
ihr habt ja schon Mal was zur rechtlichen Lage gebracht, deshalb frage ich einfach mal:
wie ist es, wenn der Betreiber nun die Öffungszeiten anpasst? Studio war vorher 24h offen, nun soll es um 22Uhr schließen. Wäre mir damit möglich aus dem Vertrag rauszukommen?
PS: Ich bin kein Arsch und nicht undankbar – der Betreiber aber schon. Deshalb die Frage ;)
Grüße