Update: Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat die zwischenzeitliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass die Fitness-Studio-Kette Fitness First acht Filialen wieder öffnen darf, mittlerweile einkassiert! Mehr dazu findet ihr in diesem Artikel.
Ende letzter Woche hatte es seitens vereinzelter Sporteinrichtungen bereits Klagen gegen die Corona-bedingten Schließungen gegeben. Die Betreiber waren dafür in die Bresche gesprungen, dass körperliche Ertüchtigung zur Gesundheit beitrage und die dafür notwendigen Etablissements ohnehin kein Treiber der Pandemie seien, wurden jedoch von verschiedenen Gerichten reihenweise abgewiesen. Eine Fitness-Studio-Kette aus Hamburg hatte nun jedoch erstmals Erfolg mit ihrem Eilantrag und darf dementsprechend wohl bald die Pforten wieder öffnen.
Wie im Laufe des gestrigen Dienstagnachmittags in diversen Medienberichten vermeldet wurde, hat das Hamburger Verwaltungsgericht einem Eilantrag von Fitness First stattgegeben. Via Pressemitteilung vermeldete das Unternehmen, dass die vom Senat auferlegte Schließung rechtswidrig sei. Stand jetzt bedeuten diese neuerlichen Entwicklungen, dass die Fitness-Studio-Kette acht ihrer Filialen öffnen darf, allerdings ausschließlich in der Hansestadt. Nachdem vergangene Woche ähnliche Versuche anderer Kläger abgeschmettert worden waren, kann man hier definitiv von einem überraschenden, wenn auch nicht unbedingt unerwarteten Teilerfolg sprechen.
Der Business Insider zitiert Martin Seibold, Geschäftsführer von Fitness First und der LifeFit Group, wie folgt:
„Unser Erfolg in erster Instanz ist ein großartiges Zwischenergebnis. Wir werten die Entscheidung als Bestätigung, dass Fitness-Studios ein Teil der Lösung in der Corona-Pandemie sein können – und nicht als Teil des Problems betrachtet werden sollten.“
Da der tägliche Zuwachs an Corona-Positivtests deutschlandweit enorm war und man diesbezüglich sogar neue Rekorde verzeichnet hat, könnten uns ein weiteres Mal neue und verschärfte Maßnahmen bevorstehen. Derzeit befindet sich die Bundesrepublik im „Lockdown light“, was bedeutet, dass beispielsweise nicht nur auf Homeoffice umgestellt wird, wo es möglich ist, sondern schwerere Geschütze für sowohl Gastronomie […]
Ernüchternde Bilanz: Erste Klagen gegen Schließungen von Fitness-Studios abgeschmettert!
Das Verwaltungsgericht in Hamburg ließ zwar verlauten, dass andere Kammern schon zu gegenteiligen Entscheidungen gekommen seien, begründet das zwischenzeitliche Urteil aber mit einem Kritikpunkt, der vor allem in der Oppositionspolitik nicht zum ersten Mal angebracht wurde. Demzufolge hätte der Senat aufgrund der Eingriffe in die Grundrechte nicht allein entscheiden dürfen, sondern das Parlament einbeziehen müssen. Die für die Einschränkungen herangezogene Generalklausel im Infektionsschutzgesetz genüge für einen Einschnitt von solcher Tragweite nicht mehr.
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Obwohl die Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts, das wegen Nichtverstoßen gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zuvor einen weiteren Eilantrag eines ortsansässigen Fitness-Studios abgelehnt hatte, für viele Gym-Betreiber in ganz Deutschland einen berechtigten Grund zur Hoffnung liefert, würde das Recht auf Wiedereröffnung zunächst nur für die Filialen von Fitness First in der Hansestadt gelten. Es ist jedoch zweifelsfrei davon auszugehen, dass die zuständigen Gerichte in der ganzen Bundesrepublik die Begründung ihrer Kollegen aufmerksam verfolgen.
Da das Urteil bislang noch nicht rechtskräftig ist, bleibt erst einmal abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt. Es ist jedenfalls zu vernehmen, dass Fitness First sich darauf vorbereitet, die Türen ihrer acht Filialen in Hamburg wieder aufzusperren. Nichtsdestotrotz reichte der Senat direkt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Ob sich der Etappensieg aus der ersten Instanz also tatsächlich als Erfolg auf ganzer Linie entpuppt, wird sich aller Voraussicht nach in Bälde herausstellen.