Obwohl die eingeführte Bundesnotbremse landesweit für eine klare Linie sorgen sollte, scheint dieser Plan, zumindest was die Fitnessstudios betrifft, nicht einmal annähernd aufgegangen zu sein. Während sich die Sportenthusiasten einiger Bundesländer beziehungsweise Landkreise mittlerweile wieder dem Training widmen können, herrscht bei den anderen weiterhin Frustration und Verunsicherung. Darüber hinaus verlieren die Bürger ähnlich wie bei anderen Corona-Regeln langsam den Überblick. Aus diesem Grund haben wir in diesem Artikel für euch zusammengefasst, wo und unter welchen Bedingungen aktuell trainiert werden kann.
Eine wichtige Information vorab: Die vorliegenden Informationen beziehen sich auf den Stand vom 19. Mai 2021. Obwohl die Hygieneauflagen bundesweit identisch sind, können die Regeln abhängig von dem Inzidenzwert der letzten sieben Tage je nach Landkreis variieren. Was jedoch für alle Landkreise gilt, ist, dass bei einer Überschreitung einer Inzidenz von 100 gemäß dem Infektionsschutzgesetz ein Betriebsverbot für Fitnessstudios in allen Bundesländern in Kraft tritt beziehungsweise bestehen bleibt.
Bayern
Ab kommenden Freitag dürfen die Fitnessstudios in Bayern wieder öffnen. Voraussetzung dafür ist eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100. Um das Training absolvieren zu können, muss sowohl die Abstandspflicht eingehalten als auch ein negativer Test vorgelegt werden. Das Tragen einer FFP2-Maske ist ebenfalls erforderlich, wobei diese an den Geräten abgenommen werden darf. Sofern sich der Inzidenzwert zwischen 50 und 100 einpendelt, ist eine Terminbuchung erforderlich. Sinkt die Inzidenz auf unter 50, so entfällt neben der Testpflicht auch die Terminvereinbarung.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg dürfen die Fitnessstudios erst ab der zweiten Öffnungsstufe unter strengen Auflagen eröffnen. Hierbei gilt darüber hinaus die Bedingung, dass die 7-Tage-Inzidenz nach der ersten Öffnungsstufe in den darauffolgenden 14 Tagen weiter sinken muss. In diesem Fall bedarf es einem tagesaktuellen Test und einer Kontaktdokumentation. Sofern die Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt, werden Öffnungsschritte wieder zurückgenommen.
Brandenburg
Auch in Brandenburg müssen die Fitnessstudios weiterhin geschlossen bleiben. Sobald sich die 7-Tage-Inzidenz unter 100 befindet, erlaubt die brandenburgische Corona-Verordnung das Ausüben von kontaktfreiem Individualsport in allen Sportanlagen ab dem 1. Juni 2021, sofern die Betreiber ein individuelles Hygienekonzept vorlegen. Auch hier gilt: Eine Terminvereinbarung und ein negativer Schnelltest sind für den Besuch erforderlich. Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen.
Bremen
In Bremen bleibt das Betriebsverbot gemäß der aktuellen Corona-Verordnung für die Fitnessstudios und Einrichtungen für Elektromuskelstimulationstraining voraussichtlich bis zum 6. Juni 2021 bestehen.
Hamburg
Gestern hat der Hamburger Senat weitere Lockerungen in der Hansestadt verkündet. Die Fitnessstudios sind davon jedoch ausgenommen. Laut Peter Tschentscher seien allerdings in etwa zehn bis 14 Tagen weitere Öffnungsschritte möglich.
Hessen
In Hessen ist seit dem 17. Mai das Training im Fitnessstudio wieder zulässig, sofern der Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Dabei gilt das übliche Szenario: Kontaktdatenerfassung, ein negativer Test und eine Terminvereinbarung sind erforderlich. Sollte sich die Inzidenz weitere 14 Tage unter 100 einpendeln oder fünf Tage einen Wert von unter 50 annehmen, kämen laut Volker Bouffier zusätzliche Erleichterungen hinzu.
Mecklenburg-Vorpommern
Lockerungen sind für Mecklenburg-Vorpommern erst ab dem 7. Juni vorgesehen. Für einen Besuch im Fitnessstudio soll jedoch in Zukunft eine vollständige Impfung erforderlich sein. Alternativ müsse man einen negativen Test vorweisen oder als genesen gelten.
Niedersachsen
Liegt der Inzidenzwert zwischen 35 und 100, darf man in Niedersachsen ein Fitnessstudios besuchen. Vor Ort soll eine Person pro zehn Quadratmeter trainieren dürfen. Auch hier können Duschen und Umkleiden vorerst nicht genutzt werden. Sofern man keinen Nachweis über eine Impfung vorlegen kann, benötigt man einen Schnelltest. Genesene sind von einer Testpflicht befreit.
Nordrhein-Westfalen
Auch in Nordrhein-Westfalen gilt: Fitnessstudios können je nach Inzidenzwert geöffnet oder geschlossen werden. Unterschreitet die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50, so darf mit negativem Test und Kontaktnachverfolgung trainiert werden. Wird dieser Wert überschritten, muss laut Corona-Schutzverordnung die Stilllegung des Betriebs erfolgen.
Rheinland-Pfalz
Laut dem Sportbund Rheinland dürfen Fitnessstudios bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 wiedereröffnen. Die Platzbegrenzung beläuft sich auf 40 Quadratmeter pro Person. Es gilt Testpflicht sowie ein Abstandsgebot von mindestens drei Meter.
Saarland
Aktuell sind die Fitnessstudios im Saarland geöffnet. Der kontaktfreie Sport im Innenbereich erfordert jedoch einen tagesaktuellen und negativen Corona-Test. Die Nutzung von Umkleide- und Nassbereichen ist unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln ebenfalls erlaubt.
Sachsen
Auch in Sachsen kann trainiert werden, sofern die 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegt. Die derzeit bestehende Testpflicht entfällt, sofern der Schwellenwert von 50 unterschritten wird.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt müssen Fitnessstudios vorerst geschlossen bleiben.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein dürfen Fitnessstudios öffnen. Hier erstreckt sich die Trainingsfläche im Gegensatz zu anderen Bundesländern auf 80 Quadratmeter pro Person. Besucher müssen dabei ebenfalls ein negatives Testergebnis vorlegen.
Thüringen
Thüringen sieht derzeit keine Öffnung der Fitnessstudios vor.
Wer ist schon bereits mehrmals die Woche einen Schnelltest in einen Testzentrum für einen Fitnessstudiobesuch zu machen?.. Dies ist viel zu viel Zeitaufwand… Ich für meinen Teil habe meine Fitnessstudioverträge gekündigt und stecke mein Geld weiter in mein Homegym…
wenn die trainer genauso interessiert sind wie vor dem lock down dann gute nacht…
Die Trainer sind meistens völlig unterbezahlt und oft auch ungelernt. Wenn man nicht selbst in der Lage ist, sich Wissen Anzueignen, dann gute Nacht.
Vor allem ist ja nur ein Schnelltest pro Woche kostenlos und alle weiteren Tests müssen dann (5,- bis 10,- €) selbst bezahlt werden. Geht man viermal die Woche trainieren, so würde das dann 15,- € bis 30,- € pro Woche zusätzlich kosten. Wer kann und will sich das schon leisten…also eher wieder eine sinnfreie und praxisferne Öffnungsstrategie.
ich denke, die Betreiber der Fitness studios hätten mehr Widerstand zeigen müssen und einfach längst öffnen sollen. In den USA haben zahlreiche Bundesstaaten nie einen Lockdown oder Maßnahmen wie hier gehabt und sie stehen nicht schlechter dar.
Es ist blanke Willkür, Unrecht und in keiner weise gerechtfertigt, was in diesem Land abgeht.
Die Betreiber sollten aufhören, dumme deutsche Drohnen zu sein, die sich diesen Schwachsinn gefallen lassen. Wenn alle einfach öffnen, kann die Bundesregierung herzlich wenig unternehmen und die Justiz wird an einen Punkt ankommen, wo sie unmöglich noch die Klagen bearbeiten kann. Man kann nicht sämtliche Unternehmen vor Gericht zerren. Zudem ist der volkswirtschaftlich derart enorm, dass man sagen muss: der Zug ist längst abgefahren bzw das Kind mit drei Geknickbrüchen in den den Brunnen gefallen. Der gesamte Staat wird zusammenbrechen. Es ist nur noch eine Frage der Zeit und nicht ob es passieren wird. Ich höre von vielen, die schon an das auswandern denken. Schon vor Corona sind jährlich hunderttausende ausgewandert. Das sagt auch schon alles, wie toll es vor Corona hier lief. Die Maßnahmen gegen Corona haben diesen Prozess nur um Jahrzehnte beschleunigt.
das hat nichts mit sich selbst wissen anzueignen zu tun. bei uns haben sich die trainer nicht um die einhaltung der corona regeln gekümmert sondern sind zusammen hinter der theke rumgehangen…
@Hans: Dir ist aber schon klar, dass es hohe Strafen gibt, wenn man gegen die Regeln verstösst? 25000 Euro! Das ein Studio einfach behördlich geschlossen werden kann? Siegel dran und wer es bricht, begeht eine Straftat.
Von Gericht ist da noch gar keine Rede. Und mit einigen tausend Klagen hat die deutsche Justiz auch kein Problem, dass würde halt dauern und die Betreiber dürften selbst im – nicht zu erwartenden – Erfolgsfall jahrelang auf eine Rückzahlung warten.
Dazu kommt noch, dass sehr viele Leute durchaus mit den Maßnahmen einverstanden sind und man in kurzer Zeit seinen Ruf als Spinner und Querulant abhätte. Mit allen Folgen für das Geschäft.
—
Total Off topic: Werner Kieser ist gestorben.
auch in England und der Ukraine darf ganz normal trainiert werden. Sogar in der Ukraine war’n die Gyms nie zu. Deutschland und Merkel sind einfach nur lächerlich, es gab ja nie einen eizelnen Fall im Studio. Letzten Sommer waren die Gym auch offen, halt mit absperrband zwischen den Geräten und ohne lächerlichen Tests, da war die Inzidenz auch weit über 50.