Artikel 2 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland besagt, dass jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Die meisten werden unter dem ersten Teil des Satzes vermutlich die Selbstverwirklichung oder -inszenierung verstehen und überhaupt nicht darüber nachdenken, was es mit dem zweiten Teil auf sich haben könnte. Iron Mike hat vor einigen Jahren am eigenen Leib zu spüren bekommen, wie es sein kann, die Konsequenzen für seine Straftaten aus der Vergangenheit zu tragen, weshalb er unter anderem zu einem mehrjährigen Gefängnis-Aufenthalt verurteilt wurde.
Infolge einer Schlägerei auf einer Party, auf der Michael Steiner, wie Iron Mike mit bürgerlichem Namen heißt, wohl zu viel getrunken und am Tag darauf einen Filmriss gehabt habe, sei das Schicksal des Bodybuilders zum Teil schon besiegelt gewesen. Obwohl er eigenen Aussagen zufolge nicht viel zum Gerangel beigetragen habe, sei er drei Monate später verhaftet und vorerst in Untersuchungshaft gesteckt worden. Wegen seiner Vorstrafen und der Tatsache, dass er immer wieder davon freigesprochen wurde, obwohl der BigZone-Athlet meistens schuldig wie die Nacht gewesen sei, habe ihn dieses Mal wohl das Karma getroffen, wie er selbst sagt, denn infolge der Verhandlung wurden Mike vorerst einige Monate Untersuchungshaft aufgebrummt.
Bei der Verhandlung sei der Staatsanwalt mit von der Partie gewesen, der immer wieder mitansehen habe müssen, wie der junge Athlet zu Unrecht freigesprochen wurde. Diese Einstellung teilte auch die für Mikes Fall zuständige Richterin – die Nachfolgerin des alten Richters, der immer Gnade über den Ernährungscoach walten lassen hat. Ungeachtet dessen, dass der ambitionierte Bodybuilder damals sein Leben gerade vollkommen im Griff gehabt habe, das heißt, sich fürs Abendgymnasium eingeschrieben hatte, um ein besseres Abitur für die Sporthochschule zu absolvieren, sei er an diesem Tag mit dem Gefängnis-Aufenthalt von einem auf den anderen Augenblick wie vom Erdboden verschluckt worden.
Ohne Fenster oder Tageslicht, lediglich mit einem kleinen Wand-Radio und einem Bett ausgestattet, vergingen für Iron Mike also knapp drei Monate in Untersuchungshaft, bis der Tag des Gerichts kam, an dem das Urteil verkündet wurde, mit dem er so nicht gerechnet habe. In vielen Fällen würden Verhandlungen bereits im Vorfeld abgeschlossen werden, wenn beide Seiten sich einigen, doch Mikes Pflichtverteidiger habe ihm besorgt erklärt, dass er bei seinen Versuchen nichts habe erreichen können. Eine kleine Schlägerei, in die Iron Mike teilweise verwickelt gewesen sei, habe im Endeffekt aufgrund seiner anderen Vorstrafen zu einem längeren Gefängnis-Aufenthalt geführt.
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„So kam es, dass ich ein Jahr und acht Monate bekommen habe als Neustrafe, für das, was ich eben gesagt habe. Damit aber nicht genug, denn ein Jahr und acht Monate kann man auf Bewährung aussetzen. Ich hatte noch ungefähr, ich weiß es nicht mehr genau, 20 oder 21 Monate Bewährung übrig – die wurde voll widerrufen. […] Ich habe insgesamt um die 42 Monate Gefängnis bekommen.“
Dass der damals 24-jährige Iron Mike mit dieser Urteilsverkündung all seine Pläne erstmal über Bord werfen musste, sollte klar sein, denn für ihn sollte es die nächsten dreieinhalb Jahre Gefängnis-Leben heißen. Für den von BigZone gesponserten Athleten bedeutete der Schuldspruch die Retourkutsche für all seine unbestraften Vergehen aus der Vergangenheit. „Das ist Karma. Ich hab‘ vielleicht dieses Verbrechen so nicht begangen – habe ich schon, aber zumindest war das mit der Härte vielleicht ein bisschen viel – aber für all das, was ich vorher gemacht habe, war das sicherlich gerechtfertigt.“