Jetzt von Experten entwickelte Produkte sichern!
GANNIKUS Original
spot_img
spot_img

Neues Urteil im Prozess Farid Bang gegen Karl Ess

Vor einiger Zeit begegneten sich die Anwälte von Farid Bang und Karl Ess vor dem Siegener Landgericht, um die Streitigkeiten ihrer Mandanten auf rechtlichem Wege zu klären. Im Rahmen der Verhandlungen einigten sich die Juristen auf einen Vergleich, den der Fitness YouTuber jedoch nicht annahm und ein finales Urteil forderte, welches nun verkündet wurde!

badt-banner-top-fatburner-1

Da der bekannte Rapper die Mutter des veganen Kraftsportlers mit einer Textzeile beleidigt haben soll, begegneten sich die Anwälte beider Seiten vor einigen Wochen beim Siegener Landgericht und einigten sich dort zunächst auf einen Vergleich, dem beide Mandanten jedoch noch zustimmen mussten. Dieser Vorschlag besagte, dass Farid Bang der Gegenseite 12.500 € Schmerzensgeld zahlen müsse, da es sich bei seinen Äußerungen nicht um branchenüblichen Sprachgebrauch, sondern um Beleidigungen gehandelt habe.

Anscheinend war Karl Ess mit dieser Summe jedoch nicht zufrieden, lehnte den Vergleich ab und forderte deshalb ein Gerichtsurteil, das nun gefällt wurde. Richterin Bäuscher betrachte den Fall und verkündete am 14. Dezember 2016, dass der Rap Star seinem Prozessgegner 12.000 € zahlen müsse. Wie es scheint, hat Farid Bang von der Entscheidung des erfolgreichen Unternehmers, den Vergleich nicht anzunehmen, profitiert und muss nun 500€ weniger zahlen.

Rückwirkend betrachtet war es also für Karl Ess nicht förderlich, den Vergleich über 12.500 € auszuschlagen. Farid Bang dürfte sich über die neuen Entwicklungen hingegen mehr als erfreut zeigen und wohl trotz Verurteilung Grund zum Schmunzeln haben!


Quelle: siegener-zeitung.de/siegener-zeitung/Zahltag-fuer-Farid-Bang-8ae2d6aa-aeec-4155-9375-3c4de825cdc4-ds

Weitere Top Artikel
Weitere top Artikel
Hey! Cool, dass du da bist! Danke für Dein reges Interesse an unseren Beiträgen und Deinen Kommentar.
 
Hast Du gewusst, dass unsere Arbeit auf GANNIKUS.de auf Deiner Unterstützung basiert? Unsere Redaktion finanziert sich nämlich vollständig von den Einnahmen aus unserem SHOP.
Falls du unserem Team also ein kleines Zeichen der Wertschätzung zukommen lassen willst, dann schau doch mal auf GANNIKUS-SHOP.COM vorbei! Auf diese Weise trägst Du dazu bei, dass wir unser Geld weiterhin in maximalen Mehrwert für DICH investieren!
 
DANKE, dass wir auf Dich zählen können!
 

4 Kommentare

  1. „Wie es scheint, hat Farid Bang von der Entscheidung des erfolgreichen Unternehmers, den Vergleich nicht anzunehmen, profitiert.“
    Wenn es bei der Verurteilung bleibt, ist F.B. vorbestraft. Wenn er erneut eine Straftat begeht, wird er härter bestraft werden, als wenn der Vergleich geschlossen worden wäre.

  2. Ich finde es nur armselig von Karl Ess,es überhaupt soweit gehen zu müssen.Ich hab ein Zeitnahe Interview von Ess gesehen,da war schon zu erkennen,was das für Typos ist.Bei Facebook,wär der Daumen ganz tief unten.Hat Farid was zu lachen.500€ weniger,haha.Vorbestraft ist man bei einer Verurteilung beim Strafgericht,nicht Zivilgericht.L G Tom Tom

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein