Steigende Abonnentenzahlen in den sozialen Medien führen zu Werbedeals mit unterschiedlichen Firmen. Kann man eigentlich so stehen lassen, denn je größer die Reichweite und je aktiver die Follower, desto wahrscheinlicher ist es, als Influencer von einer Marke entdeckt zu werden und für sie bezahlte Werbung zu schalten. Sei es auf YouTube, Facebook oder Instagram. Keine Social Media Plattform ist davon ausgenommen. Wie man Werbung richtig kennzeichnet, sollte also die Grundvoraussetzung dafür sein, eine Partnerschaft oder diverse Produkte auf seinem Profil überhaupt vorstellen zu dürfen. Allerdings kommen auch bei den größten Influencern des Landes Fehler auf und so passierte es, dass Pamela Reif aufgrund unterlassener Werbekennzeichnung erneut vor Gericht musste.
Pamela Reif. Keinen Namen hörte man während der Corona-Krise wohl öfter als ihren. Das liege laut eigenen Angaben in einem Interview an der Tatsache, dass sie die Situation des Lockdown ergriffen und ihre Chance genutzt habe, Echtzeit-Workout-Videos hochzuladen. Sie habe Inhalte, die Nutzern weltweit einen Mehrwert bieten, kostenlos bereitgestellt, woraufhin sie innerhalb weniger Monate um über eine Million Abonnenten gewachsen ist. Die junge Fitness-YouTuberin habe sofort gewusst, was die Menschen in solchen Zeiten brauchen – Online-Workouts – weshalb sie auch Pläne verfasst habe, um Trainierenden die Möglichkeit zu bieten, ohne Fitness-Studios fit zu bleiben.
Wieso es in der Einleitung heißt, dass die 24-Jährige erneut vor Gericht musste? – Das Verfahren in Karlsruhe vor wenigen Tagen war nicht das erste, das Pamela Reif mitmachen musste. Vor knapp einem Jahr, im März 2019, wurde sie wegen des Verstoßes gegen die Markenkennzeichnungspflicht angeklagt. Grundsätzlich ging es im Prozess darum, ob die junge Dame ihren Fans lediglich freundliche Tipps zur Verfügung stellt oder es sich um Schleichwerbung handelt. Das Urteil wurde gefällt und das Landesgericht Karlsruhe erklärte, dass das Instagram-Model Werbung auf ihrem Kanal als solche kennzeichnen muss.
Urteil gefallen: Pamela Reif wegen versteckter Werbung vor Gericht!
Sicherlich hat jeder von euch mitbekommen, dass seit dem Jahr 2018 enorm strenge Regelungen zur Kennzeichnungspflicht von Werbung und Anzeigen herrschen. In der Fitnessszene ist dies natürlich nicht anders. Mit über vier Millionen Followern auf Instagram gehört Pamela Reif zu den bekanntesten Influencerinnen Deutschlands. Mit dem Erfolg kommen auch Sponsoren und Kunden, die Geld dafür […]
Aus alten Fehlern gelernt oder neue begangen? Die Frage, über die das Landesgericht Karlsruhe vor wenigen Tagen wieder urteilen musste, war, ob Influencer auch dann Werbung machen, wenn sie für Markennennungen kein Geld erhalten. Die Richter urteilten mit ja, da im konkreten Fall Pamela Reif mit ihren über 6,4 Millionen Abonnenten zu den erfolgreichsten deutschen Personen des öffentlichen Lebens zähle. Im besagten Fall ging es um drei Posts auf dem Instagram-Profil der 24-Jährigen, die mit „Tap Tags“ versehen waren. Tap Tags sind Markierungen bestimmter Marken oder Personen, die zu den jeweiligen Instagram-Accounts führen. Die Karlsruherin nannte bei ihren präsentierten Produkten nirgends, dass es sich um Werbung handle. Ihre Gründe seien simpel: Keines der Unternehmen habe für ihre Tipps gezahlt, sie habe ihre Fans auf ihren Wunsch hin lediglich aufgeklärt, welche Artikel sie regelmäßig verwende.
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Zwar sei ihren Fans grundsätzlich klar, dass Pamela Reif mit ihrem Account wirtschaftliche Ziele verfolge, allerdings hätte sie den kommerziellen Hintergrund der drei Beiträge deutlich machen müssen, entschied das Gericht. Die deutsche Fitness-YouTuberin fördere damit nicht nur den Absatz des Unternehmens, sondern gleichzeitig ihr eigenes Image als Influencerin. Die Folge davon sei eine Intransparenz, aus der sich eine klare Pflicht für das Model ergebe. Sie müsse eindeutig anführen, an welchen konkreten Stellen sie objektiv fremden Wettbewerb fördere, sogar wenn sie für die Tap Tags keinen Erlös erhalte.
Einige Gerichte halten den Hashtag #Werbung bei angesehenen Influencern für nicht notwendig, doch das Oberlandesgericht Karlsruhe kam bei Pamela Reif zu einem anderen Schluss. Dabei bezieht es sich jedoch nur auf die Kennzeichnungspflicht von Tap Tags zu Unternehmensseiten. Ob die Geschichte um die Werbekennzeichnungspflicht damit einem Ende entgegensieht, ist noch nicht vollkommen geklärt, da das Gericht die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat. Wegen der verschiedenen Entscheidungen in ähnlichen Fällen sei eine höchstrichterliche Klärung notwendig.