Vor allem innerhalb des letzten Jahres haben sich die Menschen hierzulande vermutlich mehr denn je mit ihrem Vertragsrecht auseinandergesetzt. Aufgrund der vorherrschenden Pandemie waren die Fitnessstudios in Deutschland bekanntermaßen für einen langen Zeitraum geschlossen, die Beiträge jedoch wurden im Zuge dessen teilweise weiterhin abgebucht. Die Verbraucherzentrale berichtete sogar über zahlreiche Beschwerden hinsichtlich der Ablehnung fristgerechter Kündigungen. In Zukunft dürfte dieses Problem allerdings behoben sein, denn am vergangenen Freitag verabschiedete der Bundestag nach einer knapp 18 Stunden andauernden Sitzung ein neues Gesetz, welches Kunden unter anderem im Fitnessstudio vor langen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen schützen soll.
Fitnessstudios, Streamingdienste und Mobilfunkanbieter betroffen
Betreffen soll das Gesetz vor allem die Angebote von Mobilfunkanbietern, Streamingdiensten und Fitnessstudios. Als ausschlaggebendes Argument für den Beschluss diene laut Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) die Tatsache, dass lange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen die Wahlfreiheit der Verbraucher einschränke und diese an einem Wechsel zu attraktiveren und preisgünstigeren Angeboten hindere.
Aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ging bereits im Dezember 2020 folgende Erklärung für den Gesetzesentwurf hervor:
„Ob untergeschobene Verträge oder überlange Vertragslaufzeiten: Verbraucherinnen und Verbraucher werden viel zu häufig über den Tisch gezogen und benachteiligt. Mit der heute auf den Weg gebrachten Initiative schieben wir diesen Praktiken einen Riegel vor. […] Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge schaffen wir die Voraussetzungen für attraktive Angebote mit kürzeren Laufzeiten und sorgen für mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit der Angebote.“
Medienberichten zufolge sei im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zunächst sogar geplant gewesen, die Vertragslaufzeiten grundlegend auf ein Jahr zu reduzieren. Dieser Vorschlag sei jedoch seitens Union und SPD kurzerhand verworfen worden. Deshalb sollen Verträge von einer Dauer bis zu zwei Jahren zwar weiterhin möglich, dabei aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein. Hinzu komme, dass der Kunde bei Vertragsabschluss ein Angebot für einen Ein-Jahres-Vertrag erhalten müsse, welcher im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer sein dürfe.
Kündigungsfrist wird verkürzt
Einen entscheidenden Einschnitt gebe es dem rechtspolitischen Sprecher der Unionsfraktion Jan-Marco Luczak zufolge insbesondere hinsichtlich der automatischen Verlängerung von Verträgen. Jene Unternehmen, die darauf abzielen, das befristete Vertragsverhältnis automatisch um mehr als drei Monate zu verlängern, seien verpflichtet, zunächst explizit auf eine Kündigungsmöglichkeit hinzuweisen. Darüber hinaus soll die Kündigungsfrist von bisher drei Monaten auf einen Monat verkürzt werden. Ein weiterer Punkt sei die Einführung eines sogenannten „Kündigungsbuttons“ im Netz, um Verbrauchern eine einfache Variante zu bieten, das Vertragsverhältnis zu beenden.
Des Weiteren inkludiere das verabschiedete Gesetz den Schutz vor aggressiver Telefonwerbung, die zwar aktuell ohnehin nur mit Einwilligung erlaubt ist, in Zukunft allerdings seitens der Unternehmen dokumentiert und bei Bedarf vorgelegt werden müsse. Verstoße ein Unternehmen gegen die Dokumentationspflicht, so könne man mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.
hauptsache der verbraucher muss nicht selbstständig denken…
sehr gut!
schon mehrere male hat sich ein Fitnesstudio nach kurzer zeit als völliger fehlgriff aufgrund ihrere Mitglieder entpuppt und so musste man das ganze 2 jahre dulden.