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Stellungnahme des Anwaltes von Karl Ess und Co.

Steffen Reppel ist der Rechtsanwalt von Karl Ess, Ralf Sättele, Jil so wie Profuel. Dieser hat uns nun exklusiv eine Stellungnahme zu den aktuellen Geschehnissen im Streit zwischen seinen Mandanten und Uncle BOB zukommen lassen. 

Der nachfolgende Text wurde von uns nicht verändert.

Was ist tatsächlich passiert?

Ein zu diesem Zeitpunkt noch relativ unbekannter Youtube-Channel und Supplement-Shop hatte via Facebook und/oder Youtube mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere wurden bekannte Youtuber beleidigt und deren allg. Persönlichkeitsrechte verletzt. Auch wurde ein Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln unlauter angegriffen mit haltlosen Vorwürfen und eine aufstrebendes Unternehmen sollte in die Insolvenz gestürzt werden. Der noch unbekannte Youtube-Channel –handelnd als eine GmbH – wollte massiv gegen seine „Angriffsziele“ vorgehen und kündigte weitere Maßnahmen an.

Daraufhin haben wir als rechtliche Vertreter der Betroffenen Personen und Unternehmen insgesamt 4 Abmahnungen anwaltlich ausgesprochen. Bei aller (berechtigter) Kritik war einfach eine Grenze überschritten worden und unsere Mandanten sahen sich veranlasst, dieses weiteren Ankündigungen zu unterbinden und wollten aufgezeigt wissen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, wo nach Belieben beleidigt und angegriffen werden darf.

Was ist eine Abmahnung?

Mit der Abmahnung gegenüber dem Rechtsverletzer zieht der Verletzte die „gelbe Karte“ und gibt dem Verletzer die Gelegenheit, die Sache kurzfristig und ohne kostspieliges Gerichtsverfahren zu regeln. Dies setzt voraus, dass der „Täter“ eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt und damit versichert, dass er im Falle der Wiederholung eine Vertragsstrafe an sein „Opfer“ zahlt. Mehr nicht. Der Rechtsverletzer hat es damit also selbst in der Hand, ob die Sache damit erledigt ist und er sich ab sofort rechtstreu verhält, oder aber, ob es zu einem evtl. kostenintensiven Gerichtsverfahren kommen muss. Hinzu kommt, dass die Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung von dem Abgemahnten zu erstatten sind.

Was passierte nach Erhalt der Abmahnungen?

Der Abgemahnte beauftragte insgesamt 3 Rechtsanwaltskanzleien mit seiner Interessenwahrnehmung und bat über Facebook seine Follower zu spenden, weil angeblich die bekannten Youtuber ihn „fertig machen wollen“. Dennoch postete der Abgemahnte auf seiner Facebook-Seite, dass er die Abmahnkosten einkalkuliert habe – von Anfang an.

Zeitgleich gab der Abgemahnte über seine Anwälte in allen 4  Fällen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und akzeptierte die Abmahnungen. Warum der Abgemahnte sodann im Internet kundgab, er wolle nicht weiter machen, weil sein primäres Angriffsziel „bereits am Boden liege“, erschließt sich nicht wirklich.

Ein sehr bekannter Youtuber veröffentlichte sodann aus freien Stücken heraus ein Video um die Sache endgültig aus der Welt zu schaffen.

Unsere Mandanten wurden vor Aussprache der Abmahnungen anwaltlich darüber informiert, dass anstelle bzw. zusätzlich zur Abmahnung weitere Ansprüche gegen den Abgemahnten möglich sind, wie z.B. Schmerzensgeld, Gegendarstellung, etc. Unseren Mandanten ging es aber ausschließlich darum, aufzuzeigen, dass derartige Handlungen nicht akzeptabel sind und haben sich bewusst für den milderen Weg entschieden und kein Schmerzensgeld etc. eingefordert. Der anwaltlich vertretene Abgemahnte hat durch die Abgabe der abverlangten Unterlassungserklärungen die Forderungen hinreichend erfüllt. Alle Beteiligten können sich nun wieder ihrem Kerngeschäft widmen.

Rechtsanwalt Steffen Reppel, LL.M., MJI

www.reppel-seekamp.de

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