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„Reiner Eigengebrauch“: Student produziert Dopingmittel am Campus seiner Universität!

Doping stellt wohl in jeder Sportart, genauso wie auch im Bodybuilding, ein sehr heikles Thema dar. Während wohl jedem bewusst ist, dass die Profis selbst in den unteren Gewichtsklassen nicht nach den Regeln der WADA (Welt-Anti-Doping-Agentur) spielen, wenn es um leistungssteigernde Substanzen geht, ist ebenso bekannt, dass der exzessive Konsum heutzutage nicht mehr nur bei Wettkampfathleten weit verbreitet ist. In den letzten Jahren ist es einfacher geworden, illegale Hilfsmittel zu beziehen, sei es auch nur über den Dealer im örtlichen Fitnessstudio. Da die meisten den Kraftsport als Hobby ausüben und nebenbei gewöhnliche Arbeitnehmer sind, kann es gerade bei gesteigerter Einnahmemengen durchaus teuer werden, wenn man regelmäßig konsumiert. Aus diesem Grund hat ein Student entschieden, selbst Dopingmittel herzustellen, scheinbar bloß für den Eigengebrauch.

Am Montag, den 17. Februar 2020 stand ein 27-Jähriger in München vor Gericht, wobei die Staatsanwältin definitiv nicht zu beneiden gewesen ist, als sie den voluminösen Anklagesatz verlesen musste. Der Student soll für sich, aber auch für andere Personen aus der Fitness- und Bodybuildingszene, Dopingmittel produziert haben. Nicht in einem Untergrundlabor bei sich zu Hause, wie es bereits des Öfteren in der Vergangenheit vorgekommen war, um nicht aufzufliegen, sondern direkt auf dem Campus an der Bundeswehr-Uni Neubiberg.

Schon zu Beginn der Verhandlung gesteht der Student: Seit 2015 habe er die Präparate aus dem Internet bestellt, allerdings nicht, um sie dann gewinnbringend an Klienten weiterzuverkaufen, sondern hauptsächlich für den Eigengebrauch, da er selbst ambitionierter Bodybuilder sei, der hin und wieder Wettkämpfe bestreite. Einige Mittelchen habe er aber immer wieder auch an Bekannte und Freunde verschenkt. Der Sport sei für den 27-Jährigen sein wichtigster Lebensinhalt gewesen.

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Bodybuilding ist ohne jeden Zweifel wohl die Sportart, bei der Doping am offensichtlichsten ist. Da der Erwerb und der Besitz von leistungssteigernden Mitteln in den meisten Fällen illegal ist, es jedoch mittlerweile auch immer mehr Hobbyathleten gibt, die zu den Substanzen greifen und diese kaufen, muss es natürlich einen anderen Weg der Beschaffung geben, außer […]

Die benötigten Substanzen für seine „Dopingküche“ am Universitätscampus habe der junge Mann aus China bestellt, unter anderem Wachstumshormone und Testosteron. Er bereue seine Taten zutiefst und habe aus dem Verfahren vieles für die Zukunft gelernt, erklärt der Student abschließend. Allerdings war er nicht alleine an der Produktion beteiligt, denn mitangeklagt wurden auch zwei Komplizen: die 33-jährige Ex-Freundin wurde zu einer Geldstrafe von rund 4.000 Euro verdonnert, ein Bekannter aus Kassel musste knapp 45.000 Euro zahlen. Für den Studenten hätten die beiden Freunde nämlich Pakete mit Dopingmitteln angenommen.

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Am Ende plädierte die Staatsanwältin auf eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Sie warf dem jungen Mann vor, von Anfang an das Ziel verfolgt zu haben, mit der Produktion Geld zu verdienen und ein Business aufzubauen. Dieser Auffassung konnte das Gericht jedoch nicht gänzlich folgen und erklärte, dass er kein Start-up betrieben und infolgedessen kein Gewerbe beabsichtigt habe. Deshalb wurde er zu lediglich zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Student konnte sie also davon überzeugen, dass ein großer Teil tatsächlich für den Eigenkonsum bestimmt gewesen sei.

Der Prozessauftakt in München, der auf fünf Verhandlungstage angesetzt war, glich in weiten Teilen einer Chemie-Vorlesung. Der Angeklagte erklärte, wie er bei der Produktion vorging und rechnete vor, wie hoch die Wirkstoffkonzentrationen der einzelnen Mittel in etwa waren. Immer wieder mussten die Richter, die Staatsanwältin und sogar der Verteidiger nachfragen, um die Rechnungen nachvollziehen zu können.

Bild: Student wurde für Produktion von Dopingmittel zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt
Zu seinem Glück wurde der 27-jährige Student für die Produktion der Dopingmittel lediglich zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
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