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Rückruf: Supermärkte warnen vor kontaminierten Eiern!

Insbesondere als Bodybuilder sieht man sich im Gegensatz zum Otto Normal Mensch unweigerlich mit einem erhöhten Proteinbedarf konfrontiert. Deshalb setzen ambitionierte Athleten, die Muskeln aufbauen oder erhalten möchten, unter anderem auf Dinge wie Fleisch, Fisch, Quark und Hülsenfrüchte, um größere Mengen des essenziellen Makronährstoffs zu sich zu nehmen. Auch Eier werden gerne herangezogen, ob nun im Ganzen oder getrennt, weil man nicht allzu viel Fett konsumieren möchte. Speziell dieses Lebensmittel schafft es jedoch immer wieder in die Negativschlagzeilen. So auch in diesen Tagen!

Das Unternehmen Eifrisch, beheimatet im niedersächsischen Lohne, ruft aktuell Eier aus Bodenhaltung zurück. Grund hierfür ist die Belastung mit Salmonellen. Betroffene Packungen seien mitunter in Bremen, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen verkauft worden. Neben den Discountern Netto und Lidl hätten nach Angaben der deutschen Firma auch Rewe, Aldi Nord und Kaufland die von Bakterien befallenen Eier angeboten.

Erkennen lassen sich die verunreinigten Eier anhand dieser Merkmale:

  • Mindesthaltbarkeitsdaten zwischen 19. und 24. Dezember 2018 (Aufkleber auf der Packung)
  • Printnummer 2-DE-0351691 (Aufdruck auf dem Ei)

Bei einer Untersuchung der zuständigen Behörde waren Salmonellen in den besagten Eiern gefunden worden. Vom Verzehr oder der Weiterverarbeitung zu beispielsweise Plätzchen oder sonstigem Gebäck wird demnach dringlich abgeraten. Nimmt man die Eier trotz gegenteiliger Empfehlung trotzdem zu sich, drohen Übelkeit, Erbrechen und Durchfall. Wie Eifrisch am gestrigen Mittwoch mitteilte, habe man betroffene Packungen mittlerweile vorsorglich aus den Regalen der oben genannten Supermärkte entfernen lassen.

Sollte man zu den Personen gehören, bei denen die mit Salmonellen belasteten Eier im Einkaufswagen gelandet sind, hat man selbstverständlich die Möglichkeit, die Packung(en) gegen Erstattung des Kaufpreises im Supermarkt zurückzugeben. Das Geld wird auch ohne Vorlage des Kassenzettels zurückerstattet. Alternativ können die Eier natürlich entsorgt werden, nur vom Verzehr ist – wie bereits angemerkt – ausdrücklich abzuraten!

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