Der Erwerb sowie das Inverkehrbringen von anabolen Steroiden und ähnlichen Doping-Substanzen wird in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Sehr häufig werden besagte Mittel von sogenannten Untergrundlaboren bezogen und in weiterer Folge illegal an interessierte Endkunden veräußert. Ungeachtet dessen gibt es auch Stoffe, der per Rezept in der Apotheke gekauft werden können, beispielsweise Testosteron oder Wachstumshormone. Diesen Umstand haben sich zwei Bodybuilder zunutze gemacht, allerdings ohne sich „ihre“ Medikation tatsächlich von einem Mediziner verschreiben zu lassen.
Die beiden 26-Jährigen landeten letzten Endes vor Gericht, weil sie sich mithilfe von gefälschten Rezepten in verschiedenen nordrhein-westfälischen Apotheken Wachstumshormone besorgt haben sollen, um die erhaltenen Medikamente dann innerhalb der Bodybuilding-Szene verkaufen zu können. Spätestens Mitte 2016 haben die gleichaltrigen Komplizen anscheinend damit begonnen, die beschafften Dopingmittel nicht nur für den Eigengebrauch zu verwenden. Für die über den Computer gedruckten Rezept-Fälschungen bedienten sie sich Blanko-Vordrucken, die zuvor bei einem Einbruch in eine Arztpraxis erbeutet worden waren.
Versehen mit einer unleserlichen Unterschrift, seien die Rezepte dann laut Medienberichten in diversen Apotheken vorgelegt worden, die wiederum die geforderten Wachstumshormone der Marke Norditropin bestellt und ausgegeben haben. Für eine Packung mit fünf Fertigspritzen, auch Pens genannt, sind zum Teil bis zu 5000 Euro fällig. Pro Stift sind ziemlich genau 45 internationale Einheiten HGH respektive Somatropin enthalten. Aufgefallen ist der Betrug erst später bei der Abrechnung, nachdem deutlich geworden war, dass die medizinischen Verordnungen überhaupt nicht echt sind. Weder die Ärzte- noch die Patientennamen auf den Rezepten gab es wirklich. Dem Treiben den Garaus machten die Ermittler nach einer Hausdurchsuchung im Jahr 2017.
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Einer der beiden Angeklagten war wegen dieser und anderer Delikte bereits vorbestraft, weshalb die zuständigen Richter bei der Urteilsverkündung am vergangenen Dienstag eine Bewährungsstrafe für nicht mehr angemessen erachten. Beide Täter räumten ihre Schuld zwar ein, doch während man dem zuvor unbescholtenen 26-Jährigen die Betrügereien als einmaligen Ausrutscher durchgehen ließ, habe der Wiederholungssünder gezeigt, dass ihn die vorhergegangenen Bestrafungen nicht abschrecken und am Weitermachen hindern.
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Für den bis dato nicht straffällig gewordenen Ersttäter wurde unter dem Strich eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren ausgesprochen, wohingegen der Strippenzieher und Freund des milder belangten Bodybuilders eine Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren verbüßen muss. Allem Anschein nach soll sich Letzterem aber die Möglichkeit bieten, in nächster Zeit eine Drogentherapie anzutreten und die dortige Behandlungszeit mit der Haftstrafe verrechnen zu lassen.
Insgesamt scheint der Beutegang recht erfolgreich gewesen zu sein. So sollen beispielsweise Apotheken in Wuppertal, Solingen, Dortmund, Lünen, Herne, Bochum und Witten dem Betrug zunächst auf den Leim gegangen sein. Wie einer der Angeklagten jedoch bemerkte, habe man für eine Fertigspritze lediglich 120 Euro bekommen. Zumindest dem Bühnensport hätten die zwei Freunde inzwischen abgeschworen. Sie würden „nur noch normal ins Studio gehen“.
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