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Eiweiß-Betrug: Was passiert, wenn falsche Nährwerte legal sind…

Der nachfolgende Artikel zum Thema Eiweiß-Betrug entstammt der Feder von Felix Schütt, einem externen Gast-Autor, der den YouTube-Kanal Fitness Food Corner führt.

Wenn man ein Proteinpulver kaufen möchte, dann stellt der angegebene Eiweißgehalt eine, wenn nicht sogar die relevanteste Kennzahl für die Beurteilung der Produktqualität dar. Es gilt für jeden leicht verständlich: Je mehr Eiweiß, desto besser. Das wissen natürlich auch die Hersteller und da es letzten Endes auch die Hersteller sind, die einem diese Informationen zur Verfügung stellen, liegt der Verdacht nahe, dass hier durchaus auch das eine oder andere Schindluder betrieben wird.

Niemand kauft gerne die Katze im Sack. Deshalb informiert man sich in der Regel auch vor dem Kauf eines Produkts über selbiges. Dass man sich dabei auf die Informationen, die einem der Hersteller zur Verfügung stellt, verlassen kann, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. 

In der Lebensmittelbranche gibt es diesbezüglich zum Glück viele Richtlinien, die die Anbieter dazu verpflichten, Informationen wie die Nährwerte oder Zutaten auf ihren Produkten abzubilden. Denn ohne diese gibt es auch keine Marktzulassung. Einzig Lebensmittel wie Obst und Gemüse, Salz oder Gewürze sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

In der Supplement-Industrie bedeutet das, dass ein Hersteller, wenn er ein Proteinpulver verkaufen möchte, erst einmal die Nährwerte und, dabei natürlich besonders interessant, den Eiweißgehalt ermitteln lassen muss. Um Letzteren herausfinden zu können, wird mittlerweile seit über 100 Jahren das sogenannte Kjeldahl-Verfahren angewandt. Dieses Verfahren basiert auf der Theorie, dass Proteine aus Aminosäuren bestehen und jede Aminosäure eine bestimmte Menge an Stickstoff enthält. Ziel ist es, aus einer kleinen Stichprobe genau diesen Stickstoffgehalt zu ermitteln. Je nach Zusammensetzung des Lebensmittels muss dieser Stickstoffwert dann mit dem sogenannten proteinspezifischen Faktor multipliziert werden, um den tatsächlichen Eiweißgehalt ermitteln zu können. Für Lebensmittel wie Fleisch oder Eier liegt der Stickstoffgehalt des reinen Proteins bei 16 Prozent, weswegen hier 6,25 als proteinspezifischer Faktor angewandt wird.

16 Prozent x 6,25 = 100 Prozent

Bei einem Milchprodukt wie Whey Protein weist das Eiweiß einen Stickstoffgehalt von nur rund 15,67 Prozent auf und in der Folge muss hier auch der Faktor mit 6,38 etwas höher ausfallen. Die Sache ist nur, dass in Europa seit Inkrafttreten der neuen Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ausschließlich die 6,25 als einheitlicher Multiplikator verwendet werden dürfen. 

Für Whey Protein liegt dieser Faktor aber eben unter dem eigentlichen Wert, weswegen der tatsächliche Eiweißgehalt immer etwas niedriger angegeben werden muss, als es in der Praxis der Fall ist. Andere Lebensmittel wie Weizen können aufgrund dieser Vereinheitlichung einen etwas höheren Eiweiß-Gehalt ausweisen.

Das ist auch einer der Gründe, warum manche Hersteller deren unabhängige Laborberichte auf ihrer Website für den Kunden zur Verfügung stellen, denn darin sind häufig beide Faktoren und damit auch der reale Eiweißgehalt zu finden. Der Eiweißgehalt des GANNIKUS Original Verum Whey wurde erst kürzlich neu ermittelt. Beim Geschmack Kokosnuss lag der ermittelte Stickstoffgehalt bei ungefähr 12,16 Prozent. Das bedeutet, dass das Pulver bei einem Proteinfaktor von 6,25 auf 76,0 Gramm Eiweiß pro 100 Gramm kommt. Das entspricht dem rechtlichen Eiweißgehalt, allerdings nicht dem realen. Dieser liegt nämlich aufgrund des etwas höheren Faktors 77,6 Gramm. 

In der Praxis unterliegt so eine Untersuchung über das Kjeldahl-Verfahren aber noch natürlichen Schwankungen von plus minus vier Prozent. Heißt also, dass auch der Eiweißgehalt je nach Stichprobe immer etwas schwanken kann und der Einfluss des Proteinfaktors am Ende überschaubar bleibt.

Gründe enthüllt: Deshalb mussten Supplement-Firmen den Eiweißgehalt ihrer Proteinpulver senken!

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Um diesen Schwankungen beim Kjeldahl Verfahren und bei den Lebensmitteln generell gerecht zu werden, existiert bei diesen Angaben eine gewisse Toleranz. Tatsächlich darf der Eiweißgehalt bei einem Lebensmittel, das über 40 Gramm Eiweiß pro 100 Gramm aufweist, bis zu acht Gramm nach oben und unten schwanken, ohne dabei den Toleranzbereich zu verlassen. Bedeutet demnach, dass ein Hersteller sein Proteinpulver, welches in Wirklichkeit nur 75 Gramm Eiweiß enthält, mit bis zu 83 Gramm Eiweiß deklarieren kann ohne dabei unrechtmäßig vorzugehen. 

Für die Kunden ist das in Sachen Transparenz eine ziemliche Katastrophe, denn blindes Vertrauen auf das, was die Hersteller ausweisen, ist damit schlicht und ergreifend nicht möglich und der Beginn vom Eiweiß-Betrug. Wirkliche Sicherheit über den tatsächlichen Eiweißgehalt bekommt man im Grunde nur über einen unabhängigen Prüfbericht, den allerdings nicht alle Hersteller auf der Website angeben, manche jedoch zumindest auf Nachfrage zur Verfügung stellen.

In der Recherche für diesen Artikel gab es diverse Beispiele, in denen ein Hersteller diese Toleranzen bewusst ausgenutzt und in einem Falle sogar noch überschritten hat, um bessere Nährwerte deklarieren zu können. Es fehlt an dieser Stelle an einer unabhängigen Instanz, die das Ganze regelmäßig und transparent kontrolliert. 

In ausländischen Produkten können darüber hinaus noch andere Faktoren und Gesetze den angegebenen Eiweißgehalt beeinflussen. In England zum Beispiel darf man diesen auch in Trockenmasse angeben, was beispielsweise auch beim Impact Whey von MyProtein der Fall ist. Klar ersichtlich ist dieser Fakt zwar nicht auf der Produktseite selbst, lässt sich aber über einen Blog auf der Website nachlesen. Die Konsequenz daraus ist, dass der Eiweißgehalt etwas höher ausgegeben wird, als es in der Praxis tatsächlich der Fall ist. Deshalb sollte man auch insbesondere bei ausländischen Herstellern immer vorher die Seriosität des Herstellers prüfen und im Zweifel beim Kundenservice nach einem Prüfbericht fragen, ehe dort ein Eiweiß erworben wird. Man kann ja nie wissen.

Bild: Protein-Shake
Eiweiß-Betrug auf die Schliche kommen kann man, indem man beispielsweise einen Blick auf einen unabhängigen Prüfbericht wirft.

Abseits des reinen Eiweißgehalts existiert jedoch noch ein weiteres Schlupfloch für den Hersteller, um einen eigentlich minderwertigen Rohstoff besser darstellen zu lassen, als er tatsächlich ist. Die Rede ist vom sogenannten Aminosäurenspiking. Wie der Name schon andeutet, werden dabei dem eigentlichen Eiweißrohstoff, zum Beispiel klassischem Whey Protein, noch weitere Aminosäuren beigemischt. 

Diese Aminosäuren sind in der Regel billiger als der Eiweißrohstoff selbst und senken in der Folge die Produktionskosten für den Hersteller. Zusätzlich treiben diese Aminosäuren den Eiweißgehalt in die Höhe. Das Problem ist nur, dass die Qualität des Endprodukts durch Hinzugeben von diesen günstigen Aminosäuren, prominente Beispiele sind da L-Glycin, L-Glutamin oder Taurin, nicht zwingend besser wird, da es sich dabei um nicht essentielle Aminosäuren handelt und der Körper diese ohnehin in ausreichenden Mengen selbst synthetisieren kann. 

Aufdecken lässt sich ein solches Vergehen, wenn man sich das Aminogramm anschaut und dieses mit anderen Proteinpulvern derselben Art vergleicht. Fällt eine Aminosäure im Vergleich zur Referenz auffallend hoch aus, sollten die Alarmglocken läuten. 

Einige Hersteller, die solche Praktiken betreiben, begründen ihr Vorgehen mit den positiven Eigenschaften dieser Aminosäuren. Der tatsächliche Mehrwert hält sich aber, wenn nicht unbedingt BCAAs hinzugesetzt werden, eher in Grenzen.

Im Optimalfall sollte also auf der Website immer ein unabhängiger und möglichst aktueller Prüfbericht mit Informationen zum Eiweißgehalt, den restlichen Nährwerten und dem Aminosäurenprofil verlinkt sein. Ist dies der Fall, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es bei der Angabe der Nährwerte auch mit rechten Dingen zugegangen ist und man dem Eiweiß-Betrug entgeht. Verweigert ein Hersteller die Auskunft, käme es nicht überraschend, wenn bei den Angaben sehr wohlwollend vorgegangen wurde.


Quellen:

  1. Inspiration – Falscher Eiweißgehalt auf Verpackungen:
    https://www.gannikus.de/supplementartikel/warum-die-laboranalyse-bei-wheyprotein-oftmals-falsche-werte-anzeigt/
  2. Artikel über „Korrekturen“ beim Eiweißgehalt:
    https://www.gannikus.de/supplementartikel/darum-haben-die-hersteller-den-eiweissgehalt-ihres-wheys-korrigieren/
  3. MyProtein gibt Eiweiß in Trockenmasse an:
    https://de.myprotein.com/thezone/supplemente/whey-protein-einnahme-dosierung/
  4. Das Kjeldahl Verfahren:
    https://www.gerhardt.de/de/analyse-verfahren/die-kjeldahl-analyse-fuer-stickstoff-und-protein/
  5. Lebensmittelkennzeichungsverordnung (Anhang 1 – Punkt 10):
    https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:304:0018:0063:de:PDF
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5 Kommentare

  1. Gilt nicht eine Deklarationspflicht für nach Deutschland eingeführte Lebensmittel? Also wenn ich als englische Firma ein Whey nach Deutschland einführe, dann muss ich doch die Deklaration auf dem Produkt nach deutschem Recht durchführen. Sprich auf dem Produkt ist der angegebene Eiweißgehalt nicht nach Trockenmasse.

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