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Auslandswettkämpfe: So führen Bodybuilder ihre PEDs mit

Wer als IFBB Pro an Wettkämpfen teilnehmen möchte, muss sich zwangsläufig ins Ausland begeben. Während einige Termine in Europa noch mit dem Auto wahrgenommen werden können, erfordern die meisten Teilnahmen die Anreise mit dem Flugzeug. Damit ist stets eine routinemäßige Kontrolle des Gepäcks verbunden, so dass Profi-Bodybuilder vermeintlich vor einige Probleme gestellt sind. Wer sich schon immer fragte, wie die Athleten bei Auslandswettkämpfen an ihre PEDs gelangen, erhielt nun vom 212er-Athlet Michael Schneider eine Antwort.

Arzneimittel auf Flugreisen

Wer sich für die rechtlichen Bestimmungen in Deutschland interessiert, kann sich über die Seite des Zolls informieren. Demnach dürfen Reisende unter Beachtung der bestehenden Verbotsnormen Arzneimittel aus Deutschland mitführen. Bei der Einreise darf eine Menge, die einer dreimonatigen Anwendungsdauer entspräche, eingebracht werden. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob das Medikament in Deutschland bereits ausgeführt oder im Ausland erworben wurde. Auch eine Zulassung in Deutschland sei unerheblich.

Von dieser Regelung gibt es jedoch Ausnahmen. Es ist verboten gefälschte Produkte oder zum Doping genutzte Medikamente wie Testosteron, Nandrolon oder Clenbuterol einzuführen. 

Die Regelungen in anderen Ländern werden entsprechend den nationalen Gesetzen umgesetzt. So kann selbst die Einfuhr von erlaubten Arzneimitteln im Ausland auf andere Art gestaltet sein.

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Dass Steroide und andere leistungssteigernde Mittel in jedem Profisport, darunter auch im Bodybuilding, eher die Regel als die Ausnahme darstellen, dürfte in diesen Zeiten kein Geheimnis mehr darstellen. In Anbetracht der Rechtswidrigkeit der Herstellung, des Handels und des Besitzes dieser Substanzen schlafen auch die zuständigen Behörden nicht und versuchen mit jeglichen Mitteln, das Geschäft bereits […]

Auslandswettkämpfe und PEDs

Wer sich fragt, wie Profi-Bodybuilder bei Wettkämpfen im Ausland an ihre PEDs gelangen, erhielt durch IFBB Pro Michael Schneider jetzt ein wenig Aufklärung. Im Rahmen seiner Teilnahme an der New York Pro 2023 veröffentlichte der 212er-Athlet einige Vlogs, die die unmittelbare Phase vor dem Wettkampf dokumentieren.

In einem der Videos nahm er sich die Zeit gemeinsam mit Tobias Hahne darüber zu sprechen, wie Bodybuilder das PED-Problem auf Auslandsreisen lösen. So ist der 212er-Athlet der Ansicht, dass er bei einer Anreise von drei bis vier Tage vor der Show sichergehen und überhaupt keine Medikamente mitführen würde. Viele Coaches würden sogar auf den Einsatz von Injektionen in dieser Phase verzichten, um kein Narbengewebe oder Ekzeme entstehen zu lassen.

Ist man dagegen länger unterwegs oder nimmt an mehreren Shows teil, würde man Kontakte vor Ort spielen lassen und auf diese Weise die Zufuhr sichern. Etwas mitzunehmen, halten beide dagegen für die schlechteste Idee.

Michael Schneider würde sogar einen Athleten kennen, der in Kanada bereits eine Geldstrafe zahlen musste. Es würde zwar niemand wegen einer Ampulle Testosteron am Flughafen direkt zurückgeschickt werden, doch letztlich sei der mögliche Ärger es in keinem Fall wert.

Dominik Woywat erklärte den Nasenspray-Trick

Auch Dominik Woywat, der im letzten Jahr die Pro Card gewann und einmalig in der 212er-Klasse antrat, hatte diese Angelegenheit vor einigen Tagen im Rahmen einer Fragerunde thematisiert.  Der Norddeutsche erklärte, dass einige Athleten Nasenspray-Fläschchen leeren und desinfizieren würden, um daraufhin ihre PEDs für Auslandswettkämpfe darin abzufüllen.

Der Bigzone-Athlet empfahl dies nicht zur Nachahmung und generell sollte sich jeder Sportler über die rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sein, wenn er ins Ausland verreist. Im Zweifelsfall sollte man die Finger gänzlich von entsprechenden Substanzen lassen.

(fha) | Titelbild: Cochad.com
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1 Kommentar

  1. Ich verstehe es schon, dass sich Gannikus aus Galenika Testosteron ableitet. Aber muss es unbedingt ständig immer und immer wieder thematisiert werden? Und dann wundert man sich, warum unserer Sport von der Gesellschaft nicht anerkannt wird?

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